„Ich habe eine Abmahnung erhalten!“

Gleich zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Er hat Ihnen dafür sogar eine Abmahnung erteilt?

So einfach ist das nicht. Die wirksame Erteilung einer Abmahnung setzt die Einhaltung bestimmter Formalien voraus, die Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüft. Enthält die Abmahnung beispielsweise keine konkrete Beschreibung des vermeintlichen Fehlverhaltens oder gibt sie nicht wieder, wie vertragsgemäß hätte gehandelt werden sollen oder lässt sie nicht erkennen, welche Folgen im Wiederholungsfalle drohen, ist die Abmahnung unwirksam.

Abmahnung
UWD Arbeitsrecht

 

Viele Arbeitgeber wissen auch nicht, dass die Abmahnung den zugrundeliegenden Vorfall „verbraucht“ – sich eine Kündigung also nicht mehr auf denselben Vorfall stützen kann.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann für Sie gegen die Abmahnung vorgehen – wenn es notwendig ist, durch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.

Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart!



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